BPOL-HH: Fluggast mit Schlagring im Handgepäck - Strafanzeige durch die Bundespolizei

  • veröffentlicht am 07.01.2019 13:01 Uhr
  • Polizeibericht
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Schlagring - gefunden im Handgepäck eines Reisenden (verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz)

Hamburg (ots) - Er wollte nach Wien reisen und fiel in der Luftsicherheitskontrollstelle am Flughafen Hamburg auf. Der 20-Jährige erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Gestern Vormittag stellte sich ein 20-jähriger deutscher Staatsangehöriger vor dem Betreten Sicherheitsbereiches am Flughafen der Kontrolle. Als Luftsicherheitsassistenten sein Handgepäck durchleuchteten, fiel ihnen ein Gegenstand besonders auf. Bei der manuellen Nachkontrolle dann die Gewissheit, der Mann hatte einen Schlagring dabei.

Bundespolizisten stellten diesen sicher, denn bei einem Schlagring handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Beamten erstatteten zudem eine Strafanzeige gegen den 19-Jährigen.

Immer wieder entdecken Luftsicherheitsassistenten verbotene Gegenstände im Handgepäck von Reisenden. Die Konsequenz in einem solchen Fall ist eine Strafanzeige.

Eine Reise mit dem Flugzeug birgt einige Besonderheiten, die bei Planung und Durchführung berücksichtigt werden sollten. Die Bundespolizei empfiehlt daher sich rechtzeitig vor dem Abflug darüber zu informieren, welche Gegenstände mit an Bord eines Luftfahrzeuges genommen werden dürfen. Bitte beachten Sie dabei auch die Vorgaben der Flüssigkeitsverordnung.

Umfangreiche Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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