POL-HH: 190204-2. Schwerpunkteinsatz "Aggressionsdelikte im Straßenverkehr"

  • veröffentlicht am 04.02.2019 09:02 Uhr
  • Polizeibericht

Hamburg (ots)

Zeit: 31.01.2019 bis 02.02.2019, jeweils 16:00 bis 01:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet sowie umliegende Bundesautobahnen (BAB)

Die Verkehrsdirektion Ost (VD 3) führte mit fünf ProViDa-Fahrzeugen (Proof-Video-Data) im genannten Zeitraum zielgerichtete Verkehrskontrollen zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen und aggressivem Fahrverhalten von Fahrzeugführern durch. Insgesamt wurden 92 Fahrzeuge und 113 Personen überprüft.

Die mit Mess- und Kamerasystemen ausgerüsteten zivilen Fahrzeuge dokumentierten insgesamt 64 Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße, für welche die Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot rechnen müssen.

Insgesamt kam es zu folgenden Verkehrsstraftaten:

   -	7 x Fahren ohne Fahrerlaubnis -	1 x Fahren unter Alkoholeinfluss
-	1 x Besitz von Betäubungsmitteln -	64 x Überschreiten der 
Höchstgeschwindigkeit -	9 x Fahren unter dem Einfluss von 
Betäubungsmitteln -	3 x missbräuchliche Benutzung von Mobiltelefonen 
-	10 x Rotlichtmissachtung -	8 x Mängelmeldungen (aufgrund 
technischer Mängel oder nicht Mitführen von Ausweisdokumenten 

Die höchste gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 110 km/h. Ein 22-jähriger deutscher Fahranfänger, der seine Fahrerlaubnis erst im Dezember 2017 erlangte, befuhr mit einem gemieteten Pkw Audi die BAB 255 in Richtung stadteinwärts. Er fuhr mit 190 km/h anstatt der zulässigen 80 km/h. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von drei Monaten. Zudem muss er mit einer Nachschulung und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Weitere Besonderheiten:

   -	Ein 25-jähriger Deutscher befuhr mit seinem Pkw Ford den 
Elbtunnel in Fahrtrichtung Süden mit 160 km/h anstatt der zulässigen 
80 km/h. -	Ein 50-jähriger Deutscher befuhr mit seinem Motorrad 
(Kawasaki) die Köhlbrandbrücke bei überfrierender Nässe mit 140 km/h 
anstatt der zulässigen 50 km/h. -	Bei einem 28-jährigen deutschen 
Fahranfänger ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 
0,74 Promille. -	Ein 28-jähriger deutscher Fahranfänger befuhr die 
BAB 1 in Richtung Süden mit 188 km/h anstatt der zulässigen 120 km/h.
-	Ein 44-jähriger Deutscher befuhr die B5 in Richtung stadteinwärts 
mit 160 km/h bei erlaubten 80 km/h. -	Mit einem VW T5 befuhr ein 
21-jähriger Deutscher mit 142 km/ statt der erlaubten 80 km/h. -	Ein 
36-jähriger Deutscher, welcher bislang noch nie im Besitz einer 
Fahrerlaubnis war und zudem auf einem Auge erblindet war, fuhr 
alkoholisiert mit dem Pkw seiner Frau. Ein Atemalkoholtest ergab 
einen Wert von 2,37 Promille. 

Die Polizei wird auch in Zukunft zielgerichtete Maßnahmen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.

Th.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Pressestelle
Evi Theodoridou
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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