POL-HH: 200130-1. Ergebnisse der "ProViDa-Woche"

  • veröffentlicht am 30.01.2020 09:01 Uhr
  • Polizeibericht

Hamburg (ots)

Zeit: 22.01.2020 bis 29.01.2020 Ort: Hamburger Stadtgebiet und umliegende Autobahnen

Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen und um aggressiven Fahrweisen entgegenzutreten führte die Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) im Rahmen einer "ProViDa-Woche" (Proof-Video-Data) ganztägige Kontrollen auf den Bundesautobahnen und im gesamten Hamburger Stadtgebiet durch. Insgesamt wurden 230 Fahrzeuge und 249 Personen überprüft und elf Führerscheine beschlagnahmt. 123 Fahrzeugführer müssen nach Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen mit einem Fahrverbot rechnen.

Während der Kontrolltage wurden 19 Strafanzeigen gefertigt. Hierbei handelt es sich um folgende:

- 5 x Trunkenheit im Straßenverkehr (Alkohol oder Drogen) - 7 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 2 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - 1 x Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz - 4 x illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet

Darüber hinaus wurden 183 Bußgeldverfahren eingeleitet:

- 141 x überhöhte Geschwindigkeit - 16 x missbräuchliche Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt - 6 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln - 3 x Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstands - 8 x Rotlichtmissachtung - 3 x Missachtung des Überholverbots - 6 x sonstige Bußgelder

Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung wurde am Freitagabend auf der BAB 1 in Höhe AS Billstedt gemessen. Ein 25-jähriger Deutscher fuhr mit seinem Pkw BMW 200 km/h statt der zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h im dortigen Baustellenbereich und überholte zudem verbotswidrig ein Fahrzeug von rechts. Den 25-Jährigen erwarten ein Bußgeld von mindestens 1.200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.

Ein 48-jähriger Kirgise fuhr mit seinem Audi A6 auf der Waltershofer Straße mit einer Spitzengeschwindigkeit von 154 km/h bei zulässigen 50 km/h innerorts.

Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit dem Verdacht der Trunkenheit (Straftat aufgrund von Fahrauffälligkeiten) nachstehende Sachverhalte nennenswert:

Am Freitagabend wurde ein 19-jähriger Niederländer mit seinem Pkw VW auf der BAB in Richtung Bremen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h angehalten und überprüft. Zudem fuhr er Schlangenlinien und überführ mehrfach die Fahrstreifenbegrenzungen. Beim 19-Jährigen waren Hinweise auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln ersichtlich. Im Fahrzeuginneren vernahmen die Beamten Marihuanageruch und fanden Überreste eines frisch gerauchten Joints auf. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv. Darüber hinaus stellen die Beamten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass der 19-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war. Er wurde verhaftet und nach erfolgter Blutprobenentnahme ins Untersuchungsgefängnis gebracht.

Am Samstag überholte ein 19-jähriger Deutscher mit seinem Pkw VW die Besatzung eines ProViDa-Fahrzeugs im Bereich der Elbtunnelzufahrt mit einer Geschwindigkeit von 131 km/h bei erlaubten 80 km/h. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten erhebliche körperliche Ausfallerscheinungen fest. Auch hier reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf THC. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet.

Ebenfalls im Elbtunnel wurden Beamte am Sonntag auf den 25-jährigen Fahrer eines gemieteten Mercedes aufmerksam. Dieser fuhr 121 km/h statt der zulässigen 80 km/h, fuhr in enthemmter Fahrweise in Schlangenlinien und kollidierte beinah mit einem Kantstein. Bei der anschließenden Fahreignungsüberprüfung zeigte der 25-Jährige körperliche Ausfallerscheinungen. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC. Darüber hinaus hatte der 25-jährige Deutsche Erkrankungen, die seine Fahreignung einschränkten. Es besteht der Verdacht, dass er grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt.

Mehrere Zeugen meldeten gestern beim Polizeinotruf, dass ein Pkw Mitsubishi mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und in Schlangenlinien auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Norden unterwegs war. In Höhe der Rastanlage Holmoor wurde die 38-jährige Deutsche aus dem Verkehr gezogen. Sie war deutlich alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,81 Promille. Erste Ermittlungen ergaben darüber hinaus, dass ihr bereits im vergangenen Jahr aufgrund einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen worden war.

Auch ein 40-jähriger Fahrer eines Rollers wurde gestern in der Industriestraße aufgrund seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert. Auch dieser stand unter dem Einfluss alkoholischer Getränke und mutmaßlich auch von Betäubungsmitteln. Er war ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und war bereits in der Vergangenheit wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.

Insgesamt waren 92 Beamte eingesetzt. Auch der Leiter der Schutzpolizei, Hartmut Dudde, begleitete die professionellen und zum Teil spezialisierten Beamten bei diesem Schwerpunkteinsatz.

Die Polizei wird auch in Zukunft einen Fokus auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen haben und den Kontrolldurck durch zielgerichtete Einsätze weiterhin aufrechterhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Th.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Pressestelle
Evi Theodoridou
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de

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