BPOL-HH: Hamburger Hauptbahnhof: Mann führt "Überlebensmesser" zu seiner Verteidigung mit sich-

  • veröffentlicht am 25.05.2018 13:05 Uhr
  • Polizeibericht
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Sichergestelltes Messer (Klingenlänge 15 cm)- Foto: Bundespolizei-

Hamburg (ots) - Hamburger Hauptbahnhof: Mann führt "Überlebensmesser" zu seiner Verteidigung mit sich-

Am 24.05.2018 gegen 02.30 Uhr entdeckten Bundespolizisten bei einem Mann (m.29) nach einer Überprüfung der Personalien in der Hosentasche ein sogenanntes "Überlebensmesser" mit einer Klingenlänge von 15 cm.

Da das Führen eines feststehenden Messers mit einer Klingenlänge über 12 cm in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz verboten ist, wurde das Messer sichergestellt. Der polizeilich bekannte Mann gab gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten an, dass er das Messer zu seiner Verteidigung mit sich führte.

Gegen den deutschen Staatsangehörigen wurde ein OWI-Verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://twitter.com/bpol_nord

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