HZA-HH-Stadt: "Gott der Unterwelt" vom Zoll beschlagnahmt / Zoll entdeckt altägyptische Osiris Figur in Postpaket

  • veröffentlicht am 21.11.2018 06:11 Uhr
  • Polizeibericht
Osiris-Figur
Osiris-Figur

Hamburg (ots) - In einem Postpaket aus Dubai hat der Hamburger Zoll eine 2.500 Jahre alte Osiris-Figur entdeckt. Der Wert der altägyptischen Figur wurde mit 150 EUR angegeben. Der Empfänger des Paketes hat den "Gott der Unterwelt und des Nils" über eine Internetplattform bestellt, die auf ihrer Homepage die angebliche Legalität der Käufe bestätigt. Dennoch ist das Kulturgutschutzgesetz zu beachten, welches Genehmigungen für die Ein- bzw. Ausfuhr der Figur fordert. Diese konnte der Käufer nicht vorweisen, so dass die knapp neun cm große Statue sichergestellt und dem Hamburger Staatsarchiv übergeben wurde.

"Wer im Internet nach dem ganz besonderen Weihnachtsgeschenk sucht, sollte sich auch immer über die zollrechtlichen Belange im Klaren sein. Ein Blick auf die Seite zoll.de kann verhindern, dass statt des tollen Weihnachtsgeschenks ein Bußgeldbescheid unter dem Tannenbaum liegt" so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Hamburg-Stadt Kristina Severon.

Zusätzliche Informationen zum Kauf von Kunstgegenständen:

Die Einfuhr von Sendungen aus Nicht EU-Staaten ist durch Verbote, Genehmi-gungspflichten oder sonstige Maßnahmen teilweise erheblich eingeschränkt.

So sollen z.B. Einfuhrverbote verhindern, dass gestohlene oder illegal beschaffte Kunstgegenstände unbefugt über Grenzen hinweg befördert werden. Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Der Bedarf an Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen. Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen Schutz gegen Verlust und Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen, sind nationale und internationale gesetzliche Vorschriften wie Ein- und Ausfuhrverbote erforderlich. Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der bestehenden Verbote mit.

Zusätzliche Informationen zu Bestellungen im Internet:

Bestellungen von Weihnachtsgeschenken im Internet sind einfach - doch auch hier sind Einfuhren von Sendungen aus Nicht EU-Staaten teilweise durch Verbote, Genehmigungspflichten oder sonstige Maßnahmen eingeschränkt. Folgende Themenbereiche spielen neben der Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Postverkehr gerade im Weihnachtsgeschäft eine große Rolle:

1. Marken- und Produktpiraterie Fälschungen und Plagiate sind Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus Nicht-EU-Staaten. Diese nachgeahmten bzw. gefälschten Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen und können bei einem entsprechenden Grenzbeschlagnahmeantrag des Markenrechtsinhabers vom Zoll sichergestellt werden.

2. Produktsicherheit In die Europäische Union dürfen nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Union hergestellt wurden, um den Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen. Ergeben sich bei der Einfuhrabfertigung Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften vorliegt, unterrichtet die Zollstelle die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese entscheidet, ob ein Produkt eingeführt werden darf, an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss.

3. Arzneimittel Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG).

4. Feuerwerkskörper Feuerwerkskörper sind als Gefahrgut vom normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen und unterliegen den speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechts. Im Fall eines Versands sollte daher unbedingt bei der Post oder bei dem beauftragten Frachtführer Erkundigungen eingeholt werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg-Stadt
-Kommunikation-
Kristina Severon
Telefon: 040/ 426206-183
E-Mail: presse.hza-hamburg-stadt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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