POL-HH: 200323-5. Mutmaßlicher Wohnungseinbrecher in Hamburg-Langenbek verhaftet
- veröffentlicht am 23.03.2020 13:03 Uhr
- Polizeibericht
Hamburg (ots)
Tatzeitraum: 25.10.2019 - 13.03.2020 Tatorte: Hamburger Stadtgebiet
Beamte der Ziel- und Personenfahndung (LKA 23) haben vergangenen Dienstag einen 31-jährigen Rumänen verhaftet, der verdächtig ist, eine Reihe von Wohnungseinbrüchen begangen zu haben.
Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen dürfte der Mann im genannten Zeitraum drei vollendete und sieben versuchte Einbrüche in verschiedenen Hamburger Stadtteilen begangen haben. Sein Schwerpunkt mit sieben Taten lag hierbei in der Region Harburg.
Auffällig bei der Tatbegehungsweise des 31-Jährigen war, dass er offensichtlich bevorzugte, in den frühen Morgenstunden über Gerüste oder andere vorhandene Steighilfen an Gebäuden empor zu klettern. In den höher gelegenen Stockwerken nutzte er dann gekippte Fenster, um in die Wohnungen der schlafenden Geschädigten einzusteigen bzw. dies zu versuchen. In mehreren Fällen wurden die Betroffenen auf den Täter aufmerksam, sodass dieser ohne Beute die Flucht ergriff. Bei den drei vollendeten Einbruchdiebstählen entwendete er jeweils unterschiedliche Wertgegenstände.
Die Ermittler des Einbruchdezernats (LKA 19/"Castle") hatten den Tatverdacht gegen den Rumänen, der mehrfach im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen in Tatortnähe angetroffen und überprüft worden war, anhand einer bei ihm sichergestellten Uhr erhärten können. Sie stammte aus einem Einbruch.
Über die Staatsanwaltschaft Hamburg hatten die Beamten daraufhin einen Haftbefehl gegen den Mann erwirkt, der am vergangenen Dienstag vollstreckt wurde.
Unmittelbar nach der Verhaftung des mutmaßlichen Einbrechers vollstreckten die Polizisten Durchsuchungsbeschlüsse an zwei mutmaßlichen Aufenthaltsanschriften des Tatverdächtigen in Langenbek und Heimfeld. Hierbei stellten sie diverse Beweismittel sicher.
Die Ermittlungen, darunter auch die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, dauern an. Insbesondere wird geprüft, ob der Verhaftete auch als Täter für weitere Wohnungseinbrüche in Betracht kommt.
Ka.
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