POL-HH: 240418-4. Deliktsbereich Kinderpornografie: Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen
- veröffentlicht am 18.04.2024 10:04 Uhr
- Polizeibericht
Hamburg (ots)
Zeitraum: 15. bis 18.04.2024
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Die Strafverfolgungsbehörden mehrerer Bundesländer haben seit Montag mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse im Deliktsbereich der Kinderpornografie vollstreckt. Auch in Hamburg erfolgten zahlreiche Durchsuchungen.
Jeden Tag geht die Polizei bundesweit gegen verbotene Pornografie vor, zu welcher insbesondere auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehören. Bereits im vergangenen Jahr gab es im norddeutschen Raum abgestimmte Durchsuchungen. Die damaligen Hamburger Ergebnisse sind hier zu finden:
www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5533616
In Hamburg wurden die Ermittlerinnen und Ermittler der zuständigen Fachdienststelle (LKA 54) bei ihren knapp dreißig Durchsuchungen von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. Hierbei wurden unter anderem Notebooks, Mobiltelefone und Speichermedien sichergestellt.
Neben Hamburg wurden auch in Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin verstärkt Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Auf die gesondert gefertigten Pressemitteilungen wird hiermit hingewiesen.
Dazu Jan Hieber, Hamburgs LKA-Leiter: "Durch unser kontinuierliches und konsequentes Vorgehen gegen Kinderpornografie zeigen wir immer wieder, dass das vermeintlich anonyme Internet keinen Schutz vor Strafverfolgung garantiert. Die Maßnahmen in mehreren Bundesländern unterstreichen die große Bedeutung, die wir diesem Themenfeld beimessen. Wer solche Taten begeht, sollte sich des hohen Entdeckungsrisikos bewusst sein und jederzeit davon ausgehen, bereits im Visier der Polizei zu sein."
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2022 zu 2023 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2023 waren es 179.000 Fälle - im Vorjahresvergleich gab es demnach einen Anstieg um ca. 32 % (2022: 136.500 Fälle).
Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 lag sie bei rund 80 % und im Jahr 2023 sogar bei rund 90%. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.
In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil an Minderjährigen in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (gegebenenfalls unbeabsichtigt) verbreiten. Sobald es um den Versand von sexuellen Darstellungen von Kindern handelt, liegt ein Verbrechenstatbestand vor, der schwer bestraft werden kann. Teilen Sie solche Inhalte nicht! Informieren Sie die Polizei!
Bürgerinnen und Bürgern, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.
Weitere Hinweise gibt Ihnen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter:
- www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/k inderpornografie/ - www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/m issbrauch-verhindern/Die Staatsanwaltschaft Hamburg weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren die Unschuldsvermutung gilt.
Zim.
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