HZA-HH-Stadt: Schwarzarbeiter erhält 12 Monate Freiheitsstrafe / Zoll stellt betrügerischen Bezug von fast 7.000 Euro Sozialleistungen fest

  • veröffentlicht am 13.12.2018 07:12 Uhr
  • Polizeibericht
Einsatzfahrzeug des Zolls
Einsatzfahrzeug des Zolls

Hamburg (ots) - Ein 58jähriger Gabelstaplerfahrer wurde aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg-Stadt vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte wurde von seiner Firma als Teilzeitkraft eingestellt unter der Voraussetzung, monatlich 100 Stunden mehr zu arbeiten als offiziell vereinbart. Die "Überstunden" wurden ihm bar ausgezahlt, im Schnitt um die 700 Euro monatlich. Als weitere Einnahmequelle hat der Familienvater dreimal einen "Antrag auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts" beim Jobcenter gestellt, ohne darin jedoch das zusätzlich verdiente Schwarzgeld in das Monatsentgelt anzugeben. In der Zeit vom 01.05.2015 bis 30.09.2016 bezog der Angeklagte damit zu Unrecht Sozialleistungen in einer Gesamthöhe von 6.886,46 Euro.

Das Verschweigen der Schwarzgeldeinnahmen bewertete das Amtsgericht Hamburg-Blankenese als gewerbsmäßigen Betrug und verhängte am 12. April 2018 eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die Strafe ist auf Bewährung ausgesetzt worden. Zusätzlich hat der Angeklagte eine Strafe in Höhe von 6.886,46 Euro zu zahlen. Den gleichen Betrag wird das Jobcenter von ihm zurückfordern.

"Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg-Stadt ergaben, dass die Verantwortlichen der Lagerfirma in Hamburg eine Vielzahl von Arbeitnehmern zum Teil schwarz bezahlt haben, um dadurch Steuern und Sozialabgaben von gut 2,4 Millionen Euro zu sparen. Der verantwortlich handelnde Geschäftsführer hat während der laufenden Ermittlung die Firma zwar an einen Liquidator verkauft, nichtsdestotrotz wird er sich für sein Handeln vor Gericht verantworten müssen." so die Pressesprecherin Kristina Severon. "Das Gute an dem Fall ist, dass viele der Angestellten von den Geschäftspartnern der alten Firma übernommen wurden und nun auf Grundlage eines vernünftigen Arbeitsvertrages innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten können" führt sie weiter aus.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg-Stadt
-Öffentlichkeitsarbeit-
Kristina Severon
Telefon: 040/ 426206-183
E-Mail: presse.hza-hamburg-stadt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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