HZA-HH: Zoll kontrolliert Einhaltung des Mindestlohns im Reinigungsgewerbe Prüfungen in mehreren Hamburger Hotels

  • veröffentlicht am 20.08.2019 06:08 Uhr
  • Polizeibericht

Hamburg (ots)

Der Hamburger Zoll kontrollierte mit Kräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 14. August 2019 ganztägig in vier Objekten einer Hamburger Hotelkette die Lohn- und Arbeitsbedingungen der dort tätigen Zimmerreinigungskräfte.

Bei den im Kontrollzeitraum angetroffenen 30 Reinigungskräften handelte es sich ausnahmslos um Beschäftigte eines Subunternehmers, mit dem die Hotelkette einen entsprechenden Werkvertrag über die Reinigung der Hotelzimmer geschlossen hat.

In 22 Fällen sind bei Arbeitnehmern Auffälligkeiten festgestellt worden. So ergab sich gegenüber 11 Überprüften der Verdacht des illegalen Aufenthalts, die gleiche Anzahl konnte keine gültige Arbeitsgenehmigung der Ausländerbehörde vorweisen. In sämtlichen Fällen leiteten die Zöllner entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die jeweiligen Personen sowie den Arbeitgeber ein.

Nicht in allen Fällen waren die angetroffenen Arbeitnehmer bereit zu kooperieren: So wendete ein Mann körperliche Gewalt gegenüber den Zöllnern an, um sich der Kontrolle zu entziehen. Gegen ihn erstatteten die Beamten Strafanzeige beim Landeskriminalamt Hamburg. übergeben.

Zusatzinformation: Der gesetzliche Mindestlohn für Gebäudereiniger beläuft sich in Westdeutschland seit Januar 2019 auf 10,56 Euro je Zeitstunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg
Pressestelle
Bianka Gülck
Telefon: 040 426206 172
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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