POL-HH: 180828-2. Kontrollgruppe Autoposer kontrolliert 32 Fahrzeuge

  • veröffentlicht am 28.08.2018 12:08 Uhr
  • Polizeibericht

Hamburg (ots) - Zeit: 24.08.2018 bis 26.08.2018 Ort: Hamburger Stadtgebiet

Beamte der Kontrollgruppe Autoposer haben am vergangenen Wochenende bei zielgerichteten Kontrollmaßnahmen insgesamt 32 verhaltensauffällige Fahrzeugführer mit ihren zum Teil unzulässig technisch veränderten Fahrzeugen angehalten und überprüft.

Hierbei stellten die Polizeibeamten folgende Verstöße fest:

1x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln 1x illegales Straßenrennen (mit Führerscheinbeschlagnahme) 1x Beleidigung von Polizeibeamten 1x Körperverletzung (kein Verkehrsbezug) 7x Erlöschen der Betriebserlaubnis (neben den Sicherstellungen, unzulässige Veränderung der Beleuchtungseinrichtung oder Spurverbreiterung bzw. Fahrwerk ohne Zulässigkeitsnachweis) 2x Fahrzeugsicherstellungen (beide VW Passat mit 170 und 299 PS - diverse Manipulationen an Abgasanlage, lichttechnischen Einrichtungen und weiteren Mängeln) 3x Rotlichtverstoß 2x Benutzung des Mobiltelefons 5x Verursachen von unnötigem Lärm 10x Geschwindigkeitsverstoß mit Bußgeld und Fahrverbot - Höchstwerte:

112 bei erlaubten 50km/h (Willy-Brandt-Straße) 135 bei erlaubten 80km/h (BAB 24) 117 bei erlaubten 70km/h (B5 - Bergedorfer Straße)

Am 24.08.2018 um 23:28 Uhr fiel den Beamten der Kontrollgruppe in Höhe Wandsbeker Chaussee/Roßberg ein VW-Golf 7 auf, der mit etwa 100km/h in Richtung stadtauswärts fuhr. Die zivile Streifenwagenbesatzung nahm die Verfolgung auf und startete eine Videoaufzeichnung zur Dokumentation von Geschwindigkeit und Fahrverhalten. Zweimal querten während der Fahrt Passanten die Wandsbeker Chaussee. Der Fahrer des VW-Golf, ein 23-jähriger Türke, bremste das Fahrzeug jedoch nicht ab, sondern betätigte die Lichthupe und wich den Menschen mit spontanen Fahrstreifenwechseln aus. In Höhe Wandsbeker Chaussee/Maxstraße kam an der roten Ampel ein Smart fortwo Brabus (109 PS) hinzu und machte mit Lichthupe auf sich aufmerksam. Beide Fahrzeuge fuhren nun nebeneinander und die Fahrzeugführer kommunizierten in Höhe Wandsbeker Chaussee/Kantstraße miteinander. Mit dem Umschalten auf Grünlicht fuhren beide offenbar ein Rennen unter höchstmöglicher Beschleunigung. Die Höchstgeschwindigkeit betrug bei erlaubten 50km/h bis zu 128km/h. Der VW-Golf konnte in der Wandsbeker Marktstraße von den Beamten gestoppt werden. Der Fahrer des Smart entkam mit seinem Fahrzeug in unbekannte Richtung.

Aufgrund des Vorwurfs eines verbotenen Straßenrennens gemäß § 315d StGB ordnete die Staatsanwaltschaft Hamburg die Beschlagnahme des Führerscheins an. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt bis zu einer richterlichen Entscheidung untersagt. Im Anschluss beleidigte der Beschuldigte die eingesetzten Beamten. Diesbezüglich wurde ein gesondertes Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Der VW-Golf, bei dem es sich um einen Mietwagen handelte, wurde einer berechtigten Person übergeben.

Am 26.08.2018 um 01:31 Uhr fuhr ein 30-jähriger Iraker mit seinem Mercedes-Benz S350d (258 PS) von der Königstraße kommend die Reeperbahn mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entlang und führte riskante Fahrstreifenwechsel durch. Ein ziviles Team der Kontrollgruppe Autoposer setzte sich hinter das Fahrzeug und videografierte diverse Geschwindigkeitsverstöße und ein sehr aggressives, enthemmtes Fahrverhalten. Der höchste vorwerfbare Messwert liegt bei 106km/h auf der Willy-Brandt-Straße bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Das Fahrzeug wurde in Höhe der Bushaltestelle "Meßberg" von den Beamten angehalten. Bei der Fahrzeugkontrolle wurde festgestellt, dass die Betriebserlaubnis für den Pkw erloschen war, da für die vorhandene Spurverbreiterung kein Zulässigkeitsnachweis vorlag. Darüber hinaus bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,54 Promille. Im Rahmen einer weiterführenden Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit entstand der Verdacht, dass der Fahrer zeitnah vor Fahrtantritt auch noch andere berauschende Substanzen zu sich genommen haben könnte. Bei der Durchführung eines Urin-Drogenvortests am Polizeikommissariat wollte der 30-Jährige die Polizisten täuschen, indem er in den Urinbecher vorerst Toilettenwasser einfüllte. Nachdem der Test mit seinem Urin durchgeführt wurde, reagierte dieser positiv auf Kokain. Der Pkw wurde am Anhalteort verkehrsgerecht abgestellt und verschlossen. Anschließend wurde eine Blutprobenentnahme wurde zum Zwecke der Beweisführung durchgeführt und die Weiterfahrt bis zu einer richterlichen Entscheidung untersagt. Da der Beschuldigte bereits mehrfach mit Straftaten auffällig geworden war, wurde er zudem erkennungsdienstlich behandelt.

Uh.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Heike Uhde
Telefon: 040-4286 56212
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de

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