POL-HH: 221027-2. Gefahrgut- und Abfalltransportkontrollen im Hamburger Süden
- veröffentlicht am 27.10.2022 10:10 Uhr
- Polizeibericht
Hamburg (ots)
Zeiten: 26.10.2022, 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Orte: Hamburg-Wilhelmsburg, BAB 1, Raststätte Stillhorn Ost / Hamburg-Waltershof, Finkenwerder Straße 4 / Hamburg-Sinstorf, BAB 7, Raststätte Harburger Berge West
Unter der Führung der Hamburger Wasserschutzpolizei (WSP 5) führten gestern neben Polizisten der Wasserschutzpolizei und der Hamburger Verkehrsdirektionen auch Beamte mehrerer Bundesländer und des Bundes Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgut- und abfallrechtlicher Vorschriften durch.
Bei den drei stationären Kontrollen wurden insgesamt 147 Kraftfahrzeuge kontrolliert. Davon waren 48 mit Gefahrgut und 17 mit Abfällen beladen. Für insgesamt 26 Fahrzeuge wurde ein vorläufiges Weiterfahrverbot ausgesprochen. Zudem wurden fünf Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 2.076 Euro genommen.
Neben Beamten der Hamburger Polizei und des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) waren auch Beamte der Polizeien Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Bremerhaven sowie der Umweltbehörde (BUKEA), der Gewerbeaufsicht(BVM), der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Amt für Arbeitsschutz (BJV)und des Zolls in die Kontrollen eingebunden.
Folgende Verstöße sind unter anderem im Rahmen der Kontrollen festgestellt/geahndet worden:
3 x Straftaten (Verdacht der Steuerhinterziehung, Illegaler Aufenthalt, Besitz einer geringen Menge Betäubungsmittel)
7 x Gefahrgutverstöße wie: fehlende Ausrüstungsgegenstände; mangelhaft ausgefülltes Beförderungspapier; mangelhafte Ladungssicherung; mangelhafte Kennzeichnung der Versandstücke; fehlerhafte Anbringung von orangefarbenen Tafeln
4 x Abfallrechtliche Verstöße wie: nicht mitgeführte und fehlerhafte Begleitpapiere; 20 x Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (FpersG) wie: Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeit sowie gegen die Sozialvorschriften; Fahren ohne Fahrerkarte; Prüfung des EG-Kontrollgeräts abgelaufen; Unternehmersperre nicht gesetzt; Fahrtenschreiber nicht ausgelesen
7 x Beanstandungen wie: in mehreren Fällen waren die Reifen verschlissen, nicht mitgeführter Führer- oder Fahrzeugschein
31 x geringfügige Ladungssicherungsmängel, verkehrsrechtliche und gefahrgutrechtliche Verstöße
1 x Geschwindigkeitsüberschreitung
3 x Überhöhe
2 x Überladung (in einem Fall von 27 Prozent)
20 x Ladungssicherungsmängel (Ahndung mit einem Bußgeld)
2 x Bericht an die zuständige Behörde zur Fahrtüchtigkeitsüberprüfung
3 x Verstöße gegen die Instandhaltungspflicht bei drei überprüften Reisebussen (BVM / Gewerbeaufsicht);
Besonderheiten:
Bei der Kontrolle eines 33-jährigen ungarischen Fahrzeugführers ergaben sich Hinweise auf zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Der Mann, bei dem die Beamten zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt hatten, wurde nach Blutprobenentnahme mangels Haftgründen entlassen.
Bei einer bulgarischen Beförderungseinheit wurde das Zugfahrzeug wegen einer manipulierten Ad-Blue Anlage vorübergehend stillgelegt und zur weiteren Überprüfung einer Werkstatt zugeführt. Nach ersten Erkenntnissen war das betreffende Fahrzeug schon zuvor mehrere Monate in dem festgestellten Zustand durch Europa unterwegs. Gegen den 46-jährigen Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.025 EUR festgelegt.
Durch Kräfte des Zolls konnte bei einer Beförderungseinheit Heizöl in den Betriebsstofftanks des Zugfahrzeuges und des Kühlaufliegers nachgewiesen werden. Insgesamt handelte es sich um ein Tankvolumen von 1.300 Litern. Ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung wird durch den Zoll eingeleitet.
Einem Führer eines überprüften Sportboot-Gespanns wurde die Weiterfahrt wegen Überschreitung der zulässigen Stützlast und mangelhafter Ladungssicherheit untersagt.
Über die Gefahrgut- und Abfalltransportkontrollen hinaus standen auch, unter Einbeziehung des Kompetenz-Zentrum Bootskriminalität, Eigentumsdelikte in Verbindung mit Sportbooten im Fokus. Bei diesbezüglichen Kontrollen wurden jedoch keine Straftaten festgestellt.
Ri.
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