POL-HH: 230330-3. Beschlagnahme eines Pkw nach verbotenem Kraftfahrzeugrennen im Hamburger Osten
- veröffentlicht am 30.03.2023 10:03 Uhr
- Polizeibericht
Hamburg (ots)
Tatzeit: 29.03.2023, ca. 16:15 Uhr
Tatort: Hamburg-Horn
Ein 36-jähriger Autofahrer hat gestern Nachmittag in Hamburg-Horn versucht, sich einer polizeilichen Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Nach einer Verfolgungsfahrt konnten die Beamten den Mann stellen.
Eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) hatte den Peugeot 308 bemerkt, der augenscheinlich mit stark überhöhter Geschwindigkeit die Eiffestraße in östliche Richtung und anschließend die Bundesstraße 5 (B5) befuhr. Als die Beamten dem Raser im Bereich der Anschlussstelle Horner Rampe Anhaltesignale gaben, ignorierte er diese und flüchtete weiterhin mit hohem Tempo über die Horner Rampe und die Washingtonallee bis in die Straße Vierbergen. Von dort aus setzte der Mann seine Flucht zu Fuß fort. Der Streifenwagenbesatzung gelang es, mithilfe eines nicht im Dienst befindlichen Polizeibeamten den Flüchtenden, einen 36-jährigen Türken, vorläufig festzunehmen. Hierbei leistete dieser Widerstand, durch den zwei der Polizisten leicht verletzt wurden.
Bei der Überprüfung des Festgenommenen stellten die Beamten fest, dass er offenbar unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand und nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Bei der Durchsuchung des Mannes und seines Autos fanden die Polizisten eine geringe Menge Betäubungsmittel, einen Teleskopschlagstock sowie eine fünfstellige Summe Bargeld. Neben den genannten Gegenständen stellten die Beamten auch den Peugeot sicher.
Nachdem dem 36-Jährigen eine Blutprobe entnommen worden war, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt, da keine Haftgründe vorlagen.
Die Ermittlungen gegen den Mann wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens als Alleinfahrer, der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis werden bei der VD 3 geführt und dauern, genau wie die im Landeskriminalamt geführten Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz, des Widerstands und der Geldwäsche, an.
Ka.
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