POL-HH: 240117-3. Elbtunnelverstoß - Polizei stoppt Gefahrgut-Lkw
- veröffentlicht am 17.01.2024 13:01 Uhr
- Polizeibericht
Hamburg (ots)
Zeit: 16.01.2024, 12:56 Uhr
Ort: Hamburg-Waltershof, Elbtunnel
Die Polizei stoppt mit Gefahrgut beladenen Sattelzug und leitet diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Wasserschutzpolizisten der Fachdienststelle für Gefahrgutüberwachung (WSP 51) fiel gestern Mittag ein litauischer, mit einer orangefarbenen, auf die Beladung mit Gefahrgut hinweisenden Tafel gekennzeichneter Sattelzug auf. Dieser fuhr durch den Elbtunnel, obwohl die Durchfahrt mit potenziell gefährlicher Ladung zu dieser Tageszeit nicht erlaubt ist. Bei der anschließenden Kontrolle auf dem Autohof Altenwerder stellten die Spezialisten fest, dass der Lkw tatsächlich unter anderem mit 4.000 Kg Gefahrgut der Klasse 9 beladen war und somit nicht den Elbtunnel hätte durchfahren dürfen. Ein Teil der Ladung war zudem gänzlich nicht gegen Verrutschen gesichert. Auch die für den Gefahrguttransport vorgeschriebene Zusatzausrüstung wurde beanstandet. Nicht nur dass der 40-jährige Fahrer nicht die vorgeschriebene Menge an Feuerlöschern mitführte, die vorhandenen Löscher hatten das Prüfintervall bereits überschritten. Da zudem auch die Beförderungspapiere nicht vollständig waren, untersagten die Polizisten zunächst die Weiterfahrt und leiteten verschiedene Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Fahrer und auch gegen die im EU-Ausland befindlichen Absender, Verlader und Beförderer ein. Nach Beseitigung der Mängel und der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von fast 1.000 Euro konnte der Lkw-Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
Um Gefahren von gefährlichen Gütern, die bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung wirksam werden können, zu begegnen, führt die (Wasserschutz-) Polizei regelmäßig mobile und auch großangelegte stationäre Kontrollen durch und ahndet konsequent festgestellte Verstöße.
Wer mit Gefahrgütern umgeht, muss eine Vielzahl an Sicherheitsvorkehrungen treffen und Vorschriften einhalten, um mögliche Gefahren zu minimieren. Die gesetzlichen Anforderungen gelten dabei unter anderem für alle, die gefährliche Güter herstellen, lagern, verpacken, verladen oder befördern.
Ah.
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