POL-HH: 250313-1. ROADPOL "Seatbelt" - Bilanz einer hamburgweiten Schwerpunktkontrolle

  • veröffentlicht am 13.03.2025 10:03 Uhr
  • Polizeibericht

Hamburg (ots)

Zeit: 12.03.2025, 06:30 Uhr bis 21:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet

Unter der Leitung der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) führten am Mittwoch Beamtinnen und Beamte der Verkehrsdirektionen (VD 1-4 und 6) sowie der Schutz- und der Landesbereitschaftspolizei mobile und stationäre ROADPOL-Kontrollen mit dem Schwerpunkt der Gurtanlegepflicht durch.

ROADPOL ist ein Netzwerk europäischer Polizeibehörden mit dem Fokus der Überwachung des Straßenverkehrs. Dabei führen die Polizeien der teilnehmenden Mitgliedsstaaten im Verlauf eines Jahres Aktionstage mit unterschiedlichen Schwerpunkten durch.

Da das Missachten der Anschnallpflicht schon bei leichten Verkehrsunfällen mitunter zu erheblichen, jedoch vermeidbaren Unfallfolgen führen kann, richteten die Einsatzkräfte gestern ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der dementsprechenden Regeln.

Im Rahmen der Kontrollen überprüften die Polizistinnen und Polizisten insgesamt 220 Fahrzeuge sowie 231 Personen und leiteten unter anderem folgende Verfahren ein:

Straftaten:

8 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

1 x sonstige Straftat

Ordnungswidrigkeiten:

74 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht

3 x Kind nicht oder nicht ordnungsgemäß gesichert

38 x verbotswidrige Handynutzung

19 x Geschwindigkeitsverstoß

14 x Missachtung Rotlicht

5 x Parkverstoß

3 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

2 x Fehler beim Abbiegen und Wenden

8 x sonstige Verstöße

Darüber hinaus fertigten die Einsatzkräfte 18 Mängelmeldungen, zum Beispiel aufgrund technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente und untersagten mehreren Fahrzeugführenden vorläufig die Weiterfahrt.

Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 (VD 6) mehr als vierzig Aufklärungsgespräche und verteilte diverses Informationsmaterial zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr.

Es kam zu folgenden Besonderheiten:

An einer stationären Kontrollstelle in der Hagenbeckstraße sollte ein Pkw-Fahrer nach einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß überprüft werden. Der Fahrer eines blauen Opel Vectra missachtete jedoch die Anhaltesignale der Einsatzkräfte, beschleunigte sein Fahrzeug und fuhr auf einen an der Kontrollstelle stehenden Polizei-Angestellten zu. Dieser konnte dem Fahrzeug durch einen Sprung zur Seite ausweichen. Der Pkw-Fahrer flüchtete daraufhin und konnte im Rahmen umgehend eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen nicht mehr angetroffen werden. Der Mitarbeiter wurde bei diesem Vorfall nicht verletzt. Die Einsatzkräfte leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ein.

Der 51-jährige Fahrer eines Kleintransporters führte diesen, obwohl die Kennzeichen bereits entstempelt waren. Die Polizistinnen und Polizisten stellten darüber hinaus fest, dass das Fahrzeug seit August letzten Jahres keinen Versicherungsschutz mehr besaß. Dem polnischen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Weiterhin stellten die Einsatzkräfte die Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung sicher.

Bei der Überprüfung eines Fahrers ergaben sich Hinweise, dass dieser seinen Kleintransporter unter dem Einfluss von Rauschmitteln führte. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv, sodass sich der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von THC erhärtete. Die Beamtinnen und Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und ordneten eine Blutprobenentnahme an. Zudem stellten sie die Fahrzeugschlüssel sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

An einer Kontrollstelle überprüften die Polizeikräfte die Fahrerin eines Mietfahrzeugs, da der Verdacht der missbräuchlichen Handynutzung bestand. Im Verlauf stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass im Führerschein der Frau die Auflage zum Führen einer Sehhilfe eingetragen ist. Da die Fahrerin keine Brille trug, keine Sehhilfe als Ersatz mitführte und die Dunkelheit bereits einsetzte, untersagten die Polizeikräfte der Frau die Weiterfahrt. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Einsatzkräfte des Zolls überprüften den Pkw eines Mannes aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen. Hinzugezogene Polizistinnen und Polizisten der VD 2 führten anschließend eine Verkehrskontrolle beim Fahrzeugführer durch, im Rahmen dieser sich Hinweise auf den Konsum von Kokain ergaben. Ein anschließend durchgeführter Drogenvortest erhärtete diesen Verdacht. Die Polizeikräfte untersagten dem Mann vorläufig die Weiterfahrt und setzten gegen diesen, der seinen festen Wohnsitz im Ausland hat, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300 Euro fest.

Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmenden zu sensibilisieren.

Wen.

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Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de

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