POL-HH: 250508-5. Eine Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Langenhorn
- veröffentlicht am 08.05.2025 14:05 Uhr
- Polizeibericht
Hamburg (ots)
Tatzeit: 24.02.2025, 19:55 Uhr
Tatort: Hamburg - Langenhorn, Langenhorner Chaussee / Henny-Schütz-Allee
Ein 17-jähriger Deutscher steht im Verdacht, im Februar einem 40-jährigen Mann eine lebensgefährliche Messerstichverletzung zugefügt zu haben. Die Mordkommission (LKA 41) hat nun einen Haftbefehl gegen den Jugendlichen vollstreckt.
Nach derzeitigen Erkenntnissen befand sich der 40-Jährige in einem Park im Hamburger Stadtteil Langenhorn, als er auf zwei Jugendliche traf, die in Begleitung einer Frau waren. Die Jugendlichen gerieten aus noch ungeklärter Ursache mit dem 40-Jährigen in eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Ältere der beiden mit einem Messer auf den 40-Jährigen eingestochen haben soll.
Das Trio flüchtete anschließend in unbekannte Richtung.
Der 40-Jährige wurde unter Notarztbegleitung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert. Dort wurde er notoperiert und konnte inzwischen entlassen werden.
Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen führten nicht zur Feststellung tatverdächtiger Personen.
Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) und das örtlich zuständige Landeskriminalamt für Jugendkriminalität (LKA 145) übernahmen die ersten Ermittlungen vor Ort. Diese wurden aufgrund des bei dem 40-Jährigen festgestellten Verletzungsbildes von der Mordkommission übernommen. Sie führten zur Identifizierung der beiden zunächst unbekannten Jugendlichen, zwei 14- und 17-jährige Deutsche.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden beim zuständigen Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Jugendlichen in den Stadtteilen Langenhorn und Harburg sowie ein Haftbefehl gegen den 17-Jährigen erwirkt. Die Beschlüsse wurden gestern durch das LKA 41 mit Unterstützung der Unterstützungsstreife für erschwerte Einsatzlagen (USE) und dem LKA 18 vollstreckt und der 17-Jährige verhaftet. Die Durchsuchungen führten zum Auffinden von Beweismitteln, die nun ausgewertet werden.
Gegen den 14-jährigen Deutschen liegt kein dringender Tatverdacht vor.
Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an.
Pap.
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